Das Bundesgericht hat die Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) für ungültig erklärt und ist somit dem Kanton Zürich gehorsam gefolgt. Der Schutz des Eigentums geht der Selbstbestimmungs- und Entscheidungsfreiheit der BürgerInnen vor. So wird den BürgerInnen im Kanton Zürich auf Grund dieses Entscheids verunmöglicht, über eine Umverteilung des Vermögens selbst zu bestimmen. Den ZürcherInnen wird ein demokratisches Recht aberkannt. Dies verurteilt die PdAZ aufs Schärfste. Sie ist jedoch wenig überrascht davon. So zielte die Initiative auf den Kerngehalt des kapitalistischen Staates; die Umverteilung des Eigentums. Das Urteil beweist einmal mehr, wozu die bürgerliche Justiz gedacht und aufrechterhalten wird: Als Schutzschild für die Superreichen und die Grosskonzerne. Rita Maiorano, Präsidentin des Initiativkomitees, fasst das Urteil mit folgenden Worten zusammen: «Ich bin enttäuscht, aber wenig überrascht. Es beweist einmal mehr, dass die bürgerliche Justiz eine Klassenjustiz ist!»
Im Kanton Zürich verfügen rund 12900 (1,5 Prozent!) der Steuerpflichtigen über ein Vermögen von mehr als 3 Millionen Franken. Ihr gemeinsamer Reichtum beläuft sich auf mehr als 123 Milliarden Franken. Etwa 2400 Firmen im Kanton Zürich (5,2 Prozent) haben ein Eigenkapital von über 5 Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von 405 Milliarden Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent (!) des gesamten Eigenkapitals. Die Initiative verlangte eine einmalige Besteuerung von mindesten 1 Prozent dieser Vermögen. Die Einnahmen von über 5 Milliarden hätten die Steuererleichterung (Steuerbonus) von 5000 Franken pro erwachsene Person und 3000 Franken pro Kind bis zum 18. Altersjahr finanziert. Anrecht auf den Steuerbonus hätten alle bis zu einem Einkommen von 100‘000 Franken (Ehepaare 150‘000) gehabt.
Das Bundesgericht hat vermieden, sich zur Eigentumsgarantie zu äussern. Die zentrale Frage war, ob es möglich wäre, auf der Grundlage der als allgemeine Anregung eingereichten Initiative einen verfassungskonformen Gesetzestext zu erstellen. Das Bundesgericht verneint dies. Es räumt wohl ein, dass die Brüche und Sprünge bei der Besteuerung, die angeblich von der Initiative verursacht worden wären, «verringert und vermieden» werden könnten. Doch das Gericht kommt zum Schluss, dass «dabei eine wesentliche Ergänzung, bzw. Änderung des bestimmt formulierten Initiativtextes verbunden wäre, mit der die Stimmberechtigten bei ihrem Entscheid vernünftigerweise nicht hätten rechnen müssen.» Weshalb jedoch diese Ergänzungen bzw. Änderungen derart wesentlich wären, wird nicht klar dargelegt. Bedenklich –aber auch hier wenig überraschend – setzt sich das Bundesgericht kaum mit den umfangreichen Argumenten in der Beschwerde auseinander. So zeigt die PdAZ auf, dass durch die verschiedenen Steuertarife der Gemeinden happige «Sprünge und Brüche» bei den Steuern die Regel sind und zwar innerhalb weniger Kilometer im gleichen Kanton. Ein konkretes Beispiel: Besteuerung im Grundtarif bei einem Einkommen von 95‘000 Franken ohne steuerbares Vermögen: Stadt Zürich gleich 12‘824.55 Franken, Zollikon 10‘637.90 Franken. Differenz (Sprung) gleich 2‘186.65. Zollikon grenzt an Zürich. Vom Zürcher Hauptbahnhof zum Bahnhof Zollikon sind es knapp 5 Kilometer und mit der S-Bahn eine Fahrt von gerade mal 8 Minuten! Das Bundesgericht dazu in einem Satz: «Dies knüpft an den Wohnsitz der Person an, weshalb es mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist.» Warum es nicht vergleichbar sein soll, darüber schweigt das Gericht.
Dieser Bundesgerichtsentscheid ist für die PdAZ ein weiterer Grund mit aller Entschlossenheit und Radikalität für eine Umverteilung des Eigentums zu kämpfen. Dabei sind Gesetzesinitiativen nur ein Weg von vielen.
Partei der Arbeit Zürich