Auch das neu konzeptionierte Abstimmungsbüchlein stellt die Meinung von Bundesrat und Parlament zu Abstimmungsvorlagen in den Vordergrund. PdA-Nationalrat Denis de la Reussille wollte erreichen, dass darin objektiv informiert wird und BefürworterInnen und GegnerInnen zu gleichen Teilen zu Wort kommen.
«Das Abstimmungsbüchlein als Informationsquelle für Stimmberechtigte», Interpellation Nr. 18.3472 von Denis de la Reussille, wurde von Bundesrat und Parlament mit formalrechtlichen Schwurbeleien und magistraler Schönfärberei abgelehnt. Der PdA-Nationalrat betont in seinem Vorstoss, die Mehrheit der StimmbürgerInnen nutze in erster Linie die Erläuterungen des Bundesrats, um sich über Abstimmungsvorlagen zu informieren.
Das Vertrauen in die offizielle Publikation des Bundes sei deshalb gross. «Demzufolge müssen die Erläuterungen besonders sorgfältig und objektiv verfasst werden, ansonsten wird die direkte Demokratie zu einem Propagandakrieg.» Denis kritisiert die Art und Weise, wie der Bundesrat die Vollgeld-Initiative im Abstimmungsbüchlein erläutert, stellt Fragen dazu und verweist auf Auslassungen, Fehler, Halbwahrheiten und Tatsachenverdrehungen. In «Das Wichtigste in Kürze» zum Beispiel seien die Argumente des Bundesrates und des Parlaments für ein «Nein» zur Initiative wie Fakten und nicht wie eine Meinung formuliert. Das Initiativkomitee komme an dieser Stelle nicht zu Wort. Der Bundesrat begnüge sich auf dieser einleitenden Seite nicht mit eindeutigen Tatsachen, sondern versuche, die Meinung der LeserInnen zu beeinflussen.
Ausgewogen informieren!
Abschliessend hält die Interpellation fest: «Grundsätzlich sollten die Stimmberechtigten neutral und objektiv informiert werden. Im Abstimmungsbüchlein sollte sowohl den Argumenten der Befürworterinnen und Befürworter als auch jenen der Gegnerinnen und Gegner gleich viel Platz zur Verfügung stehen. Für eine direkte Demokratie ist eine ausgewogene Information eine Grundvoraussetzung; darauf muss mit ganz besonderer Aufmerksamkeit geachtet werden. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, damit dies in Zukunft der Fall sein wird?»
In seiner Stellungnahme zur Interpellation von Ende August 2018 lässt der Bundesrat die Fragen und Argumente an sich abprallen und sagt, er sei sich der Bedeutung der Abstimmungserläuterungen für die Meinungsbildung bewusst. «Sie sollen es den Stimmberechtigten ermöglichen, sich ein zuverlässiges Bild der wichtigsten Aspekte einer Abstimmungsvorlage zu machen.» Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend informiere der Bundesrat die Stimmberechtigten «vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig» über die zur Abstimmung stehenden Vorlagen. Diese Vorgaben erfülle der Bundesrat auch mit den Erläuterungen zur Abstimmung über die Vollgeld-Initiative.
Tatsachen und Meinungen
Der Bundesrat erachtet den Vorwurf, er habe die Stimmberechtigten durch die Erläuterungen zur Vollgeld-Initiative «getäuscht bzw. in die Irre geführt», als unbegründet und weist ihn zurück. Zwar dürften allfällige Begründungen und Meinungs-
äusserungen der InitiantInnen mitberücksichtigt werden, doch bleibe der Wortlaut der Initiative der primäre Massstab für ihre Auslegung. «Der Beizug von Begründungen ist dann nicht ausgeschlossen, wenn diese für das Verständnis der Initiative unerlässlich sind.» Dann vertauscht er Tatsachen und Meinungen: «Die Bundesbehörden müssen sich also an objektiven Kriterien und nicht am subjektiven Willen der Initianten orientieren. Die Botschaft des Bundesrates vom 9. November 2016 und die Abstimmungserläuterungen zur Vollgeld-Initiative erfüllen diese Anforderungen.»
Das Gesetz verlange vom Bundesrat, den Stimmberechtigten die Abstimmungsvorlage kurz und sachlich zu erläutern. Inhaltlich stützten sich die Abstimmungserläuterungen auf die Botschaft des Bundesrats zur Vollgeld-Initiative sowie auf die Debatten und Beschlüsse im Parlament. Die Interpretation und die Bewertung der Vollgeld-Initiative durch den Bundesrat findet derselbe damit «hinreichend begründet» und in den Abstimmungserläuterungen den gesetzlichen Vorgaben gemäss wiedergegeben.
«Kein gesetzlicher Anspruch»
Zur Mahnung, die StimmbürgerInnen müssten neutral und objektiv informiert werden und im Abstimmungsbüchlein sollte sowohl den Argumenten der BefürworterInnen als auch jenen der Gegner-Innen gleich viel Platz zur Verfügung gestellt werden, meinen die Landesväter und –mütter: «Beim Abstimmungsbüchlein handelt es sich um die Erläuterungen des Bundesrates. Für die direkte Demokratie ist es unerlässlich, dass die Auffassungen und Begründungen von Bundesrat und Parlament bekannt sind, wobei die gesetzlichen Bestimmungen von den Behörden eine grössere Zurückhaltung verlangen als von den Abstimmungskomitees.» Es ergebe sich kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Initiativ- und Referendumskomitees in den Abstimmungserläuterungen derselbe Raum zur Verfügung gestellt werde wie den Standpunkten und Argumenten der Regierung. Der Bundesrat bemerkt, die Formen der politischen Kommunikation hätten sich geändert, und er habe deshalb im Dezember 2017 ein neues Gestaltungskonzept für die Abstimmungserläuterungen verabschiedet. «Mit diesem Konzept erhalten die Referendums- und die Initiativkomitees sowie der Bundesrat in den Erläuterungen gleich viel Platz für ihre jeweiligen Argumente.»
Beste Bedingungen nötig
Von der Beantwortung und der Ablehnung im Nationalrat Ende September 2018 zeigt sich Denis de la Reussille nicht befriedigt: «Der Bundesrat hatte keine andere Erklärung als die formelle Antwort auf meine Interpellation. Ich bin deshalb nicht zufrieden, weil der Bundesrat der Meinung ist, der politische Dialog entwickle sich frei, dem Initiativkomitee und dem Referendumskomitee aber will er konkret nicht ermöglichen, unter den besten Bedingungen argumentieren zu können.»