Die Baskin Nekane Txapartegi sitzt seit bald einem Jahr in Zürich im Gefängnis. Sie kämpft gegen ihre Auslieferung an Spanien, wo sie bestialisch gefoltert wurde. Dies bestätigt nun auch ein Gutachten.
Am Freitag, 10. Februar, haben in vielen Städten und Dörfern im Baskenland erneut Angehörige und FreundInnen von politischen Gefangenen und Exilierten für deren Rechte demonstriert. In der kleinen Gemeinde Asteasu richtete sich der Blick wieder besonders auf Nekane Txapartegi, die aus diesem Ort mit 1500 EinwohnerInnen stammt und bekanntlich seit fast einem Jahr in Zürich im Knast sitzt. Sie kämpft gegen ihre Auslieferung an Spanien, wo ihr vorgeworfen wird, Unterstützerin der baskischen Untergrundorganisation Eta zu sein. Die Eta hat vor fünf Jahren den bewaffneten Kampf für ein unabhängiges, vereintes und sozialistisches Baskenland definitiv eingestellt. Txapartegi wird in der Schweiz von verschiedenen Organisationen und Gruppen aktiv unterstützt.
Expertise mit klaren Ergebnissen
Noch sei erstinstanzlich keine Entscheidung über das Auslieferungsgesuch und ihren Asylantrag gefallen, erklärt ihr Anwalt Olivier Peter dem vorwärts. Es sei ein Vorgang, der «tatsächlich länger als gewöhnlich dauert», sagt er. Der Anwalt erwartet eine Entscheidung in den «nächsten Wochen». Die Verzögerungen hängen mit den Gutachten über ihre Glaubwürdigkeit zusammen, denn sie erhebt Foltervorwürfe gegen Spanien. Die Anwälte der 44-jährigen Baskin haben den Wiener Psychiater Prof. Dr. Thomas Wenzel und den türkischen Rechtsmediziner Dr. Önder Özkalipci mit Expertisen beauftragt. Hoffnung macht die Klarheit der Expertenaussagen. Nach der Begutachtung von Txapartegi im Gefängnis und nach dem Studium der medizinischen Dokumentation, kommen sie zum Ergebnis, dass Txapartegi gefoltert wurde. «Unsere Befunde bestätigen in den Schlussfolgerungen den Folterbericht der Betroffenen», schreibt Wenzel. Özkalipci erklärt, dass er unter Betrachtung der psychologischen Diagnosen und den belegten physischen Befunden zum Schluss kommt, dass «sie in den zehn Tagen der Verhaftung in Kontaktsperre zwischen dem 9. und 19. März 1999 gefoltert wurde.»
Die beiden Experten führten ihre Untersuchungen anhand des so genannten Istanbul-Protokolls durch. Es ist das international anerkannte Handbuch für die «wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe». Es wurde von 75 ÄrztInnen, PsychologInnen, MenschenrechtsbeobachterInnen und JuristInnen aus 40 Organisationen und 15 Ländern verfasst, die auf Folter spezialisiert sind. Özkalipci, der in Genf lebt, ist Co-Autor des Protokolls und Wenzel ist Herausgeber mehrerer Bücher zum «Istanbul-Protokoll».
Nekane ist stark
Zu den Dokumenten gehört auch der Bericht des Aufnahmearztes im Gefängnis, der einige Folterspuren dokumentierte. Das ist selten, doch ihr Zustand war extrem schlecht, nachdem die Guardia Civil sie übergeben hatte. Die WärterInnen baten die Mitgefangene Lourdes Txurruka, bei ihr zu bleiben, da sie «völlig zerstört» gewesen sei. Im Interview mit dem Autor erklärte Txapartegi nach ihrer Freilassung, sie habe verschiedene «Geständnisse» auswendig lernen und zitieren müssen. Diese wurden an jene «Geständnisse» angepasst, die andere unter Folter gemacht hatten, die mit ihr verhaftet worden waren. Aufgrund dieser Aussagen unter Folter drohten Txapartegi elf Jahre Knast, was sie zur Flucht trieb. Der Oberste Gerichtshof senkte ihre Strafe auf fast sieben Jahre und machte aus dem angeblichen «Eta-Mitglied» eine «Unterstützerin».
Nach Auskunft von Familie und FreundInnen ist Txapartegi stark, doch sei die Inhaftierung eine enorme Belastung. Sie durchlebe immer wieder die Foltertage, weil vieles sie täglich an die traumatischen Erlebnisse erinnere. Sie sowie ihr Anwalt hoffen darauf, dass die Schweiz die Uno-Menschenrechtskonvention achtet und sie nicht an Spanien ausweist. Dass Txapartegi gefoltert wurde, sei «inzwischen unangreifbar».
Die Schweiz befindet sich in einem diplomatischen Dilemma, denn sie müsste gegen den Rechtshilfevertrag mit Spanien verstossen und zudem anerkennen, dass in dem EU‑Land Spanien gefoltert wird. Allerdings stünde sie damit nicht alleine da, denn auch Belgien verweigert die Auslieferung eines angeblichen Eta-Mitglieds wegen drohender Folter in Spanien.