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Ja zum Basler Mindestlohn von 23.-

am 26. April 202119. März 2023

Basel wird am 13. Juni 2021 darüber abstimmen, ob nach Neuenburg, Jura, Genf und Tessin auch im sogenannten sozialen Basel ein Mindestlohn gesetzlich geregelt werden soll. Linke Parteien, Gewerkschaften und Jugendorganisationen haben dazu beigetragen, dass die Mindestlohn-Initative von 23.- zustande kam. Mit einer Medienkonferenz gab der Verein den Start der Kampagne bekannt. Jadena Schlettwein von der Kommunistischen Jugend Basel vertrat mit dem folgenden Statement unsere Jugendorganisation vor Ort:

«23 Franken Mindestlohn ist nur ein kleiner Schritt in Richtung gerechte Umverteilung. Sie löst aber nicht die grundlegenden Probleme. Ein Mindestlohn ist dringend nötig in einem Kanton, in dem die Mieten ständig steigen und die Krankenkassenprämien jährlich erhöht werden und wir möchten nebst der Lohndebatte auf die existierenden Missstände aufmerksam machen. Eben diese Ungleichheit von Ausgaben und Einnahmen, eben dieses Lohndumping und die Coronakrise treffen die unterste Schicht, Jugendliche und Migrant:innen. Was ein würdiges Einkommen bedeutet kann diskutiert werden, doch zunächst muss sichergestellt werden, dass Lohnabhängige nicht zig Jobs haben müssen um sich, geschweigen denn eine Familie, zu ernähren und zu unterhalten.  Wir sind strikt gegen Handlungen, die unsere zentralen Forderungen untergräbt. Die die von den Subventionen an Tiefstlöhne seitens Staat und Hilfsorganisationen, wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistung, Caritas etc. profitieren, sind regelrecht die Sozialschmarotzer (bewusst nicht gegendert, da die Unterzeichner des Gegenvorschlags alles noble weisse Herren waren). Es ist uns klar, dass von der Basler Wirtschafts Clique diese Initiative für den 23.- Mindestlohn als eine Bedrohung für ihren Reichtum angesehen wird. Vor allem geht es ihnen auch ums Prinzip: Die da unten könnten ja auf die Idee kommen, mehr zu wollen als Brösmeli. Für die Lohnabhängige Mehrheit, kann ein Mindestlohn bedeuten, die nächste Miete zahlen zu können, Geld für etwas anderes als Kartoffeln zu haben, einen Zahnarztbesuch zu bezahlen und all das würde diese dort Oben nicht mal ihre Porsches und Villen kosten. 

Ein gesetzlicher Mindestlohn muss eine verbindliche Basis für alle gewährleisten, er darf nicht zwischen GAV und NAV oder Kleinbetrieb-Grossbetrieb unterscheiden und muss dennoch menschenwürdige Arbeitsbedingungen schaffen. In dieser Frage dürfen wir uns nicht spalten lassen. Mit einem verbindlichen und gesetzlichen Mindestlohn von 23 Franken, schaffen wir ein kleines bisschen mehr Schutz und Organisierung gegen den Klassenkampf von Oben. «

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