Die sozialen Organisationen, politischen Parteien (darunter auch die Kommunistische Jugend Schweiz) und BürgerInnen, die dieses Dokument unterzeichnen, lehnen die vom Bundesrat am 28. März 2018 gegen die Bolivarische Republik Venezuela verhängten Sanktionen ab und verurteilen sie. Einseitige Zwangsmassnahmen gegen jedes Land und insbesondere gegen die Länder des Südens wirken sich negativ auf die gesamte Bevölkerung aus. In diesem Fall auf das venezolanische Volk, das belagert wird von den Sanktionen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, die versuchen, ihm Medikamente, Nahrungsmittel und andere grundlegende Ressourcen zu verwehren und damit die Menschenrechte verletzen. Dies trifft insbesondere verwundbare Gruppen und Sektoren.
All diese Massnahmen verstossen gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen, wo einzig die Bevölkerung betroffen ist.
Die Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten von 1974 verkündet in Artikel 32: «Ein Staat darf keine wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Zwangsmassnahmen gegen einen anderen Staat anwenden oder ihre Anwendung begünstigen, um von ihm die Unterordnung bei der Ausübung seiner souveränen Rechte zu erlangen.» Ausserdem zielen diese Massnahmen darauf ab, sich in die inneren Angelegenheiten der Bolivarischen Republik Venezuela einzumischen, was wiederum gegen das Völkerrecht und die Resolution 375 (IV) von 1979 in ihrem dritten Artikel verstösst.
Der venezolanische Staat, der sich seiner Nationalverfassung verpflichtet hat, garantiert und respektiert die individuellen und kollektiven Freiheiten aller seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden BürgerInnen.
Er verfügt auch über ein demokratisches System, das es ihm ermöglicht hat, allmählich Fortschritte bei der Ausübung all ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erzielen und zu gewährleisten, dass sich alle sozialen Sektoren durch verschiedene Mechanismen der sozialen Teilhabe frei entfalten können.
Vor diesem Hintergrund hat die Bolivarische Republik Venezuela ein Wahlsystem für die wirksame Ausübung des Wahlrechts geschaffen, das es WahlkandidatInnen und Organisationen mit politischen Zielen ermöglicht, Garantien zu erhalten für die Sicherheit, Transparenz und das Vertrauen für alle betroffenen Parteien, das Ganze unter nationaler und internationaler Beobachtung. Andererseits garantiert die 1999 verabschiedete Verfassung Venezuelas in ihrem Artikel 136 die Unabhängigkeit der fünf Staatsgewalten. Die Ausübung dieser Gewaltenteilung ermöglicht es jeder Gewalt, ihre eigenen Funktionen wahrzunehmen und gleichzeitig die demokratische Stabilität im Land, die Regierungsführung und das institutionelle Gleichgewicht zu wahren.
Um in der aktuellen wirtschaftlichen Situation Venezuelas eine konstruktive Rolle zu spielen, fordern wir die Schweizerische Eidgenossenschaft auf, ihre historische Tradition der Unparteilichkeit und Neutralität beizubehalten. Wir fordern die Schweiz daher auf, angesichts der wirtschaftlichen Situation, die das südamerikanische Land durchläuft, konstruktive Mittel einzusetzen, ohne dem Druck nachzugeben, sich den Aggressionen der Vereinigten Staaten und der Mitglieder der Europäischen Union gegen das Volk von Venezuela anzuschliessen.
Keine Sanktionen gegen Venezuela!
