Im Kanton Neuenburg gibt es nun schon seit einiger Zeit einen Mindestlohn. Bei der Umsetzung gibt es einige Probleme: Betroffene wehren sich nicht immer und ohne Sanktionen fehlen dem Kanton die Massnahmen zur Durchsetzung.
Der Mindestlohn im Kanton Neuenburg wird im nächsten Jahr 20,02 Franken pro Stunde betragen. Es ist eine Erhöhung um mehr als 30 Rappen, um die Preisentwicklung auszugleichen. Die Erhöhung, die im kantonalen Amtsblatt kürzlich angekündigt wurde, wird etwa 2700 Menschen, mehrheitlich Frauen, zugutekommen, die den Mindestlohn im Kanton erhalten.
Für manche von ihnen wird die Erhöhung jedoch nur auf dem Blatt vollzogen. Auch wenn es keine offiziellen Zahlen dazu gibt, wurde von verschiedenen AkteurInnen darauf hingewiesen, dass es Schwierigkeiten gibt, den Mindestlohn, der im August 2017 eingeführt wurde, durchzusetzen.
«Nach neun Monaten seit der tatsächlichen Anwendung – der Staatsrat hatte eine Übergangsperiode bis Anfang 2018 verordnet – können wir einige erste Erkenntnisse aus unseren Erfahrungen ziehen», sagt Catherine Laubscher, Regionalsekretärin der Unia Neuenburg. «Es gibt wirklich ein Problem bei der Anwendung des Mindestlohn, hauptsächlich in den Freizeitbranchen wie Fitness, Kino oder Gastgewerbe. Wir begleiten Dutzende Fälle von Menschen, die den unbezahlten Teil ihres Gehalts einklagen.» Dass diese Zahl niedrig erscheint, erklärt die Gewerkschafterin mit zwei Gründen: «Bei allen Fällen, die wir betreuen, handelt es sich um Personen, die das Unternehmen schon verlassen haben. Niemand von den Beschäftigten riskiert es, den gegenwärtigen Arbeitgeber anzugreifen. Glücklicherweise erlaubt das Gesetz einen rückwirkenden Anspruch von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.» Ein weiteres Problem ist gemäss Unia, dass die gesamte Verantwortung bei den Beschäftigten liegt: «Es liegt am Arbeitnehmer, seine Rechte einzufordern. Angesichts prekärer Löhne sind es oft Menschen in prekärer Lage, die ein juristisches Verfahren abschreckt.»
Optimistische SP
Weder die Kantonsregierung noch die tripartite Kommission, die mit der Beobachtung der Anwendung des Mindestlohns beauftragt ist, können das Phänomen präzise einschätzen. Ein detaillierter Bericht der tripartiten Kommission wird Ende 2018 erwartet. Im Bezug auf diese Resultate zeigt sich der SP-Staatsrat Jean-Nat Karakash optimistisch: «Ich hege die Erwartung, dass sich die Unternehmen mit ihrer Praxis anpassen, um das Gesetz zu befolgen. Ich bin überzeugt, dass die Verordnung nun auch mehrheitlich in den Unternehmen ohne GAV angewendet wird.»
Karakash tritt für einen nicht-aggressive Strategie ein. Trotz den Forderungen der Gewerkschaften und der tripartiten Kommission sollen keine weiteren Ressourcen angewendet werden. «Es gibt keine zusätzlichen Kontrollen neben den allgemeinen Lohnkontrollen und es wird sie auch nicht in Zukunft geben. Sie finden mit den üblichen Inspektionen der Arbeitsverwaltung statt. Oder wenn man eine Unregelmässigkeit in den Lohnunterlagen einer Person findet, die sich auf dem Arbeitsamt meldet zum Beispiel. Wir wollen keine Hexenjagd daraus machen», erklärt der Sozialdemokrat. Der Kanton sieht auch keine Sanktionen vor für Unternehmen, die sich schuldig gemacht haben. «Fehlbare Unternehmen werden gebeten, sich an die Regeln zu halten, bevor man eine strafrechtliche Anzeige in Betracht zieht.»
Schlaue UnternehmerInnen
Auf Seiten der ArbeitgeberInnen werden gewisse Schwierigkeiten eingeräumt. «Die kleinen Unternehmen, die die Mehrheit unserer Mitglieder bilden, haben Mühe, einen Lohn von 20 Franken in der Stunde zu zahlen», klagt Karen Alleman, Präsidentin von GastroNeuchâtel, des kantonalen Dachverbands der Hotellerie und des Gastgewerbes. Das Taxigewerbe zeigt sich noch missmutiger. «Gemäss der Bundesverordnung für unsere Branche beträgt die reguläre Arbeitswoche 53 Stunden. 20 Franken pro Stunde für diese Arbeitszeit ergibt unbezahlbare Löhne!», entrüstet sich Patrick Favre, Präsident des «Taxi Vereins Schweiz» und Besitzer eines Neuenburger Taxi-Unternehmens. Favre möchte in gleicher Weise wie der Weinbau und der Gartenbau von einer Ausnahme profitieren, wo der Mindestlohn 2019 auf 17,02 Franken festgesetzt wird. Der Schlaumeier wäre auch bereit, den Jahresmindestlohn zu zahlen, der auf 43 Stunden pro Woche berechnet ist, vorausgesetzt, seine Beschäftigten würden dafür weiterhin 53 Stunden arbeiten.