Der bürgerliche Staat setzt vermehrt auf Repression gegen Minderheiten und Opposition. Dieses Mal richtet sie sich gegen eine grosse und gut organisierte Minderheit, die der Sportfans. Wer aber beschliesst ein Konkordat und was ist es überhaupt?
Als im Jahr 2007 die Fussball-Europameisterschaft und Eishockey-Weltmeisterschaft kurz bevorstanden, ergriff die eidgenössischen Parlamente (National- und Ständerat) die Panik und sie beschlossen einige verfassungsmässig fragwürdige Massnahmen wie Rayonverbote, Polizeigewahrsam, Meldeauflagen und Ausreisebeschränkungen für Gewalttäter sowie die Schaffung einer Hooligan-Datenbank. Da dies den Räten selber unheimlich war, führten sie diese Massnahmen nur zeitlich begrenzt ein. Das war frustrierend für die Überwachungsorgane, Repressionssysteme und reaktionären Politiker in der Schweiz. Es gibt aber einen Verein, welcher sich eben gerade aus diesen Kräften zusammensetzt, nämlich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Dort treffen sich die kantonalen Regierungsmitglieder, die zuständig sind für die Bereiche Justiz und Polizei, also Leute wie beispielsweise Hans-Jürg Käser (FDP), Norman Gobbi (Lega dei Ticinesi), Oskar Freysinger (SVP), Pierre Maudet (FDP), Beat Arnold (SVP)… Sie nahmen diese Massnahmen auf und entschieden, sie in einem Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) weiter zu führen. Solche Konkordate sind in solchen Momenten ein äusserst beliebtes Instrument, weil sie die Demokratie mehr oder weniger aushebeln und so Massnahmen, welche umstritten sind, einfacher durchsetzen lässt. Denn die kantonalen Parlamente können nur Ja oder Nein zum Konkordat sagen, und wenn sie Nein sagen, gefährden sie das ganze Vertragswerk. Es ist also kein Wunder, dass es immer mehr solcher undemokratischer Konkordate gibt.
Aber sie hatten nicht genug. Trotz den in den letzten Jahren sinkenden Polizeieinsatzstunden (was wahrscheinlich eher auf die intensivere Fanarbeit als auf Repression zurückzuführen ist), wollen sie nun die Repression verstärken zum Beispiel mit der erleichterten Erteilung und Erweiterung von Rayonverboten oder der vorgeschriebenen Anreise mit dem Fanzug.
Höchste Regulierung und Unterdrückungen von nicht genehmen Minderheiten ist in Zeiten von Krisen nichts neues. Denn nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz wachsen die gesellschaftlichen Widersprüche, und um einer Solidarisierung entgegen zu wirken, müssen Minderheiten als Sündenböcke an den Pranger gestellt werden. Es sind dies Ausländer, Arme oder die politische Opposition. So werden Anti-Wef-Demonstrierende prophylaktisch verhaftet und SozialhilfeempfängerInnen überwacht und kontrolliert. Das Misstrauen trifft aber nicht nur Minderheiten, sondern schlussendlich (fast) die ganze Bevölkerung. So werden vermehrt Überwachungskameras im öffentlichen Raum stationiert und das Internet wird grossflächig überwacht.
Aber nicht nur die Repression wird verstärkt, sie wird auch vermehrt privatisiert, was darauf hindeutet, dass die Herrschenden ihrem eigenen Staat nicht trauen. Zu beobachten z.B. bim Berner Bahnhofreglement, welches ermöglicht, dass Kontrollfunktionen an die privatrechtlich organisierte Securitrans AG übergeben werden können oder dass die städtischen Abfalldeponien von privaten Sicherheitsleuten überwacht werden.
Auch im vorliegenden „Hooligan-Konkordat“ geht es um die Privatisierung. So soll es in Zukunft möglich sein, dass private Sicherheitsleute MatchbesucherInnen (auch völlig ohne Verdacht) am ganzen Körper abtasten dürfen, also auch im Intimbereich. Und schon heute ist es möglich, dass Rayonverbote aufgrund von Aussagen von Privaten ausgesprochen werden dürfen, also ohne eine richterliche Verurteilung.
Die Einführung dieses Konkordates ist also nicht als etwas Unabhängiges, Alleinstehendes zu betrachten. Sie gehört vielmehr in eine lange Liste von Massnahmen zur „Krisenbewältigung“ des bürgerlichen Staates. Dieser verliert je länger je mehr seine Legitimation für viele Menschen, weil er immer offensichtlicher die Interessen der Reichen vertritt.
PS: Zum Thema „Interessen der Reichen vertreten“: Mit dem Hooligan-Konkordat kann der Alkoholkonsum im Stadion verboten werden, ausgenommen ist die VIP-Lounge.