Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über das Nein zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP froh und erleichtert. Die Initiative enthielt eine versteckte Agenda, die sie nicht beim Namen nannte: Sie wollte die von der Schweiz und 46 weiteren Ländern vereinbarte Europäische Menschenrechtskonvention aushebeln und dem durch diese Konvention eingerichteten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Urteilskompetenz sich entziehen. Diese Mogelpackung wurde an der Urne verworfen. Das Vorhaben der SVP ist gescheitert, sehr gut!
Enttäuscht ist die PdAS hingegen über das klare JA zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung der Versicherten. Die Annahme des Gesetzes ist ein Sieg der Versicherungslobby, die zuerst auf das Parlament einen gigantischen Druck ausgeübt hat und dann viel Geld in die Abstimmungskampagne gesteckt hat. Diese Tatsache ist für die PdAS sehr beunruhigend. Krankenkassen, AHV, IV oder SUVA können nun die Versicherten mit Bild- und Tonaufnahmen im privaten Bereich überwachen. Dabei reicht ein «begründeter Verdacht» der Versicherungen. Das Gesetz betrifft somit alle BürgerInnen, die faktisch unter Generalverdacht gestellt werden. Mit dem neuen Gesetz erhalten private Firmen für die Überwachung mehr Rechte als die Polizei für die Observation von potenziellen Terroristen.
Die PdAS wird sich weiterhin für den Schutz der Privatsphäre der Menschen einsetzen.
Enttäuscht ist die PdAS auch über die Ablehnung der Kuhhorn-Initiative, die sie zur Annahme empfohlen hatte.
Partei der Arbeit der Schweiz