Vor gut 2 Jahren hatte sich ein spontanes Bündnis aus Menschen verschiedenster gesellschaftlicher und politischer Hintergründe gebildet, um sich entschieden zur Wehr zu setzten. Die Hauptstadt der Schweiz sollte davor bewahrt werden, Schauplatz einer Schweizer Ausgabe von Mussolinis faschistischem „Marsch auf Rom“, dem Marsch auf Bern, zu werden. Eine Kundgebung, bei welcher die SVP ihre wahre Gesinnung zeigte und offen mit Neonazis auftrat.Die Stadt Bern, ihre Polizei, das Gericht und die politischen Machthaber haben im Rahmen der Ereignisse ihr wahres Gesicht gezeigt. Die breite Beteiligung aus der Bevölkerung wurde totgeschwiegen, das friedliche Verhalten der Demonstrierenden vor dem unangemessenen Einschreiten seitens der Uniformierten aus der Berichterstattung draussen gehalten. Dummerweise konnten der Masse der Demonstrierenden keine massiven Vergehen angelastet werden, also musste jemand anderes dafür bluten.
Natürlich besitzen die Mächtigen in der Schweiz einen Gesetzesartikel – ein Überbleibsel preussischer Rechtssprechung –, welcher jederzeit einen Blankocheck liefert für die Verurteilung eines spontan gefundenen Sündenbockes: Der Landfriedensbruch.
Gemäss diesem veralteten Gesetzesparagraphen macht sich jedeR, der während einer Kundgebung oder Demonstration in der Umgebung gesichtet wird, zu einer/m LandfriedensbrecherIn. Sprich, auch das Baby welches mit seinen Eltern per Zufall um die Ecke gebogen kommt, ist rechtlich des Landfriedensbruchs schuldig. Mehr Tatbestand als die Anwesenheit ist nicht vonnöten, ein Verschulden zu beweisen nicht notwendig.
Stellvertretend für die erwähnte breite Gruppierung sollte eine Person gefunden werden, welche den Widerstand am besten symbolisiert, und deren Verurteilung in den Medien am besten vermarktet werden kann. So kam man auf einen vom Volk gewählten Parlamentarier, den Stadtrat und Genossen der Partei der Arbeit R. Zbinden, und konnte dank des Urteils, in gut schweizerischer Tradition, ihn seiner Arbeitsstelle als Lehrer an der GIBB berauben.
Doch den Bürgerlichen (FDP, CVP, SVP, Grüne Freie Liste) von Bern schien dies noch nicht genug Strafe für den Widerstand gegen den Einzug von Akzeptanz rechtsextremer Öffentlichkeitspolitik in der Bundeshauptstadt zu sein. Es sollte noch eine grössere Bestrafung ausgesprochen werden: Das quasi komplette Verbot jeglicher widerständischer Demonstrationen in Bern.
Sicherlich wäre es von Vorteil gewesen für die Bürgerlichen, jederzeit dem wachsenden Widerstand im Volk rechtlich abgesichert mit purer Polizeigewalt begegnen zu können, ihn isolieren und behandeln zu können, wäre dies doch einem bürgerlichen Teilsieg zur absoluten Sicherung der Vormachtstellung des bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftssystems in Bern gleichgekommen.
Nun wurde dieser verachtungswürdige Entscheid jedoch durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern zurückgewiesen und hat mit der Urteilsbegründung die Einschätzung der Betroffenen bestätigt, dass diese Gesetzesänderung sowohl unverhältnismässig als auch verfassungswidrig ist.
Somit ist vorerst einmal klar:
Es ist weiter unser Recht, auf die Strasse zu gehen. Und wir werden es uns zur Pflicht machen, unser Recht zu jeder Zeit gegen Rassismus, Imperialismus und Kapitalismus einzusetzen und dem Widerstand dadurch ein Gesicht zu geben!