Am 27. Jänner 2010 wurde am Prager Berzirksgericht erneut über die Illegalisierung des Kommunistischen Jugendverbandes (KSM) der Tschechischen Republik verhandelt. Es hob, basierend auf der ausserordentlichen Berufung des KSM und dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofes, das Urteil von 2008 auf, das den KSM-Einspruch gegen den Entscheid des tschechischen Innenministeriums über die Auflösung des KSM aufhob. Das ist ein sehr wichtiger Entscheid für den KSM, weil es ihn wieder legalisiert. Er kann nun wieder offen als legale Organisation arbeiten. Als offiziellen Grund für die Illegalisierung des KSM durch das Innenministerium der Tschechiens wurde im 2007 das programmatische Ziel des KSM angegeben, den Privatbesitz an den Produktionsmitteln durch den kollektiven Besitz zu ersetzen. Auch als Grund für die Liquidation des KSM wurde die Überzeugung der jungen Leute bezüglich der Notwendigkeit für eine andere Gesellschaft zu kämpfen, die nicht auf kapitalistischen Prinzipien fusst.
Dieser Schritt des Innenministeriums verursachte eine grundlegende Ablehnung der Mehrheit des tschechischen Volkes. Die Petition zur Unterstützung des KSM wurde bisher von tausenden von tschechischen BürgerInnen unterschrieben. Gegen den Entscheid des Innenministeriums protestierten zum Beispiel auch die Organisationen der früheren antifaschistischen KämpferInnen und Mitglieder der Widerstandsbewegung, der Partisanen.
Die Petition von BürgerrechtlerInnen wurde durch eine Initiative studentischer AktivistInnen hervorgerufen, welche die Schritte des Innenministeriums gegen den KSM verurteilte. Die Unterstützung für den KSM wurde auch von einigen tschechischen Parteien geäussert. Dank der Initiative von Parlamentsmitgliedern der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSČM) wurde die Vorgehensweise des Innenministeriums in einer Abgeordnetenkammer der Parlaments der Tschechischen Republik diskutiert.
Dem Vorgehen des Innenministeriums wurde auch im Ausland grosse Beachtung geschenkt. Hunderte von Jugend-, StudentInnenorganisationen und Gewerkschaften haben ihrem Protest Ausdruck verliehen. Tausende von Menschen haben ihre Empörung an das Innenministerium und an die Botschaften der der Tschechischen Republik im Ausland gerichtet, unter andern auch eine ganze Menge von Mitgliedern von nationalen Parlamenten, des Europäischen Parlamentes, UniversitätsprofessorInnen und frühere KämpferInnen gegen den Faschismus. Etliche Unmutsbekundungen fanden vor tschechischen Botschaften in einer ganzen Reihe von Ländern statt.
Das Urteil des Prager Verwaltungsgerichtes bezüglich des KSM bedeutet dessen Legalisierung. Es ist ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Antikommunismus und antidemokratische Entwicklungen in der Tschechischen Republik.
Statement: wfdy.org
Übersetzung: Kommunistische Jugend Bern